Muss ich beweisen, dass der andere grob fahrlässig handelte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beweislastumkehr bei einer Schutzgesetzverletzung umfasst nur das leichte Verschulden.OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025
- Hier: Schadenersatzanspruch nach § 933a ABGB.OGH 6 Ob 105/20i, 15.03.2021
- Ein höherer Grad des Verschuldens wird nicht vermutet; das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat sohin stets derjenige zu beweisen, der sich darauf beruft.OGH 4 Ob 2/80, 25.03.1980
- Vorsätzliches Handeln wird nicht vermutet.OGH 4 Ob 95/77, 18.10.1977
- Für einen höheren Grad des Verschuldens im Sinn der §§ 1324 und 1331 ABGB ist der Beschädigte beweispflichtig.OGH 1 Ob 656/76, 07.07.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933a · Schadenersatz
- ABGB § 1298
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen beweisen, dass eine Schutz- oder Sorgfaltspflicht bestand und dass sie verletzt wurde. Dass ihn daran kein Verschulden trifft, muss dagegen Ihr Vertragspartner beweisen. Diese Umkehr gilt ohne Rücksicht auf die Art des Vertragsverhältnisses und auch für Pflichten, die schon vor dem Vertragsabschluss bestehen.
Ja. Haben Sie bewiesen, dass im Verhalten des Schädigers bei gewöhnlichen Fähigkeiten eine Sorglosigkeit liegt, muss er selbst beweisen, dass er diese Fähigkeiten im maßgeblichen Zeitpunkt aus besonderen Gründen nicht hatte oder ihm die erforderliche Sorgfalt nicht möglich war. Dasselbe gilt beim Mitverschulden.