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Muss ich beweisen, dass der andere grob fahrlässig handelte?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigter, Schädiger, Käufer, Verkäufer, Versicherung
Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Beweislastumkehrung des § 1298 ABGB gilt nur für die Frage des Vorliegens eines Verschuldens überhaupt, nicht aber für die Art des Verschuldens.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Beweislast bei verletzten Schutzpflichten

Sie müssen beweisen, dass eine Schutz- oder Sorgfaltspflicht bestand und dass sie verletzt wurde. Dass ihn daran kein Verschulden trifft, muss dagegen Ihr Vertragspartner beweisen. Diese Umkehr gilt ohne Rücksicht auf die Art des Vertragsverhältnisses und auch für Pflichten, die schon vor dem Vertragsabschluss bestehen.

günstig für Geschädigter Beweislast des Schädigers

Ja. Haben Sie bewiesen, dass im Verhalten des Schädigers bei gewöhnlichen Fähigkeiten eine Sorglosigkeit liegt, muss er selbst beweisen, dass er diese Fähigkeiten im maßgeblichen Zeitpunkt aus besonderen Gründen nicht hatte oder ihm die erforderliche Sorgfalt nicht möglich war. Dasselbe gilt beim Mitverschulden.

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