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Wie gut muss ich mein Auto vor fremder Nutzung sichern?

günstig für Geschädigter betrifft Fahrzeughalter, Autobesitzer, Werkstätten, Unfallopfer
Sie müssen jede zumutbare Maßnahme treffen, damit niemand Ihr Fahrzeug missbräuchlich und für die Allgemeinheit gefährlich benützt. Unterlassen Sie das, haften Sie für den Schaden. Ein offenes Fenster mit fahrbereiter Zündung oder das Überlassen an jemanden ohne Führerschein genügen dafür.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Verschuldenshaftung eines Halters, der nicht jede ihm zumutbare Sicherungsmaßnahme gegen eine mißbräuchliche und die Allgemeinheit gefährdende Benützung seines Kraftfahrzeugs getroffen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

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