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Hafte ich, wenn mein geparktes Auto wegrollt?

günstig für Geschädigter betrifft Lenker, Halter, Geschädigte, Frächter
Ja. Die Pflicht, ein abgestelltes Fahrzeug gegen Abrollen zu sichern, ist eine Schutzvorschrift. Wer sie verletzt, haftet für Schäden, die gerade durch das Wegrollen entstehen. Verwirklicht sich diese Gefahr nicht, greift die Vorschrift dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Bestimmung des § 23 Abs 5 StVO ist eine Schutznorm, die dazu bestimmt ist, zufälligen Beschädigungen durch ein abrollendes Fahrzeug vorzubeugen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

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