Darf ich vor einer anfahrenden Straßenbahn über die Gleise?
günstig für Straßenbahn betrifft Autofahrer, Fußgänger, Straßenbahnfahrer
Sie dürfen die Gleise unmittelbar vor dem Herannahen eines Schienenfahrzeugs nicht überqueren. Das gilt auch, wenn die Straßenbahn gerade erst von der Haltestelle anfährt, unabhängig davon, wie schnell sie schon ist. Insoweit tritt die allgemeine Rechtsregel zurück.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Das Verbot der Übersetzung des Gleises unmittelbar vor Herannahen eines Schienenfahrzeuges gilt auch dann, wenn sich dieses erst im Anfahren (von der Haltestelle) befand, gleichgültig, welche Geschwindigkeit es bereits erreicht hat. Durch diese Bestimmung wird die Rechtsregel durchbrochen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenngleich § 28 Abs 2 StVO lediglich auf die Geltung der Vorrangregeln in § 19 Abs 2 bis 6 StVO verweist, ist im Verhältnis zu Schienenfahrzeugen auch die Vorrangregel des § 19 Abs 1 StVO anwendbar, zumal dort Schienenfahrzeuge ausdrücklich angeführt sind.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Ein Schienenfahrzeug kann deshalb nicht die besondere Bevorzugung nach § 28 Abs 2 StVO beanspruchen, wenn sich aus den allgemeinen Verkehrsregeln eine Nachrangsituation ergibt.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Die Bestimmungen des § 28 Abs 2 StVO, wonach beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise so rasch wie möglich zu verlassen haben und daß unmittelbar vor und nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges die Gleise nicht überquert werden dürfen, begründet keine Vorrangregel.OGH 2 Ob 268/70, 10.09.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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