Haben Einsatzfahrzeuge auch gegenüber der Vorrangstraße Vorrang?
günstig für Einsatzfahrer betrifft Autofahrer, Einsatzfahrer, Straßenbahnfahrer
Einsatzfahrzeuge haben immer Vorrang, gleichgültig woher sie kommen und wohin sie fahren. Das gilt auch, wenn sie eine Vorrangstraße kreuzen oder die Zeichen Vorrang geben oder Halt überfahren, und ebenso gegenüber Schienenfahrzeugen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Gemäß § 19 Abs 2 StVO haben Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs 1 Z 25 StVO immer den Vorrang. Das bedeutet, daß ihnen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern der Vorrang zukommt, gleichgültig, von wo sie kommen oder wohin sie fahren, auch dann, wenn sie eine Vorrangstraße kreuzen oder die Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" überfahren; sie haben Vorrang auch gegenüber Schienenfahrzeugen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine analoge Anwendung der zu § 19 Abs 7 StVO ergangenen Rechtsprechung, nach der sich ein benachrangter Kraftfahrzeuglenker zur Wahrung des Vorrangs des Querverkehrs bei Sichtbehinderung äußert vorsichtig vorzutasten hat, um die notwendige Sicht zu gewinnen, scheidet aus.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
- Diese Vorrangregelung gilt aber nicht im Anwendungsbereich des § 26 Abs 3 StVO bei durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen. Hier gelten die §§ 38 und 26 Abs 3 StVO.OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073521 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 2 Ob 45/24t, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 211/22a, 17.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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