Kann ich nur wegen der Prozesskosten zum Höchstgericht gehen?
betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter
Nein. Dass die strittige Rechtsfrage sich auf die Kostenentscheidung der ersten Instanz auswirken könnte, macht die Revision für sich allein noch nicht zulässig. Die Entscheidung des Berufungsgerichts im Kostenpunkt ist jedenfalls unanfechtbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.06.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Dass die Lösung der vom Berufungsgericht für erheblich erachteten Rechtsfrage Einfluss auf die Kostenentscheidung erster Instanz haben kann (§ 33 Abs 2 MRG), vermag für sich allein die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen, weil die Entscheidung des Berufungsgerichtes im Kostenpunkt - mangels Erwähnung in § 519 ZPO - jedenfalls unanfechtbar ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 35/17p, 28.06.2017, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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