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Prüft das Höchstgericht die Kosten mit, wenn meine Revision scheitert?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Bleibt Ihre Revision erfolglos, darf der Oberste Gerichtshof die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen nicht überprüfen. Nur wenn er die Entscheidung in der Sache abändert, trifft er selbst eine neue Kostenentscheidung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Das Verbot des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO schließt die Überprüfung unterinstanzlicher Kostenentscheidungen in gleichlautenden Urteilen auch im Revisionsverfahren dann aus, wenn die Revision erfolglos bleibt (Fasching IV, 459; II, 353; Judikat 147, von Fasching unrichtig mit 174 zitiert).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

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