Kann ich in der Revision auch die Kostenentscheidung mitbekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Bekämpfen Sie in Ihrem Rechtsmittel gegen das Urteil auch die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts, wird dieser Teil als eigenes Rechtsmittel gewertet und ist unzulässig. Die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts ist sowohl für die Kosten erster als auch zweiter Instanz unanfechtbar.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 13.07.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Soweit in einer Revision die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, sind die Revisionsausführungen als Revisionsrekurs zu betrachten, der jedoch im Hinblick auf die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO unzulässig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts ist sowohl hinsichtlich der erst- als auch der zweitinstanzlichen Kosten unanfechtbar.OGH 9 ObA 80/07s, 20.08.2008
- Die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes ist als Beschluss zu werten.OGH 1 Ob 556/91, 18.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 3 Ob 93/16x, 13.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Kostenentscheidung zweiter Instanz
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen
Verfahrensrecht · Anfechtung von Kostenentscheidungen
Verfahrensrecht · Kosten der zweiten Instanz
Verfahrensrecht · Kostenrüge in der Berufung