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Wird mein Verhalten danach beurteilt, was ich damals sah?

betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte
Ja. Ob Sie bei Grün einfahren durften, richtet sich nach der Verkehrslage in diesem Augenblick. Beurteilt wird sie aus Ihrer Sicht vor dem Unfall, also danach, was Sie damals erkennen und erwarten konnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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