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Wer haftet, wenn ein Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung fährt?

günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Einsatzfahrzeuglenker, Unfallopfer, Versicherungen
Beide Seiten können ein Verschulden treffen. Der Lenker des Einsatzfahrzeugs verletzt den Vorrang jener, für die Grün gilt. Fahren Sie aber trotz einer offensichtlich ungewöhnlichen Verkehrslage, etwa stehenden Fahrzeugen im Gegenverkehr, ohne auf Blaulicht und Folgetonhorn zu achten in die Kreuzung ein, trifft auch Sie ein Verschuldensanteil. Eine Teilung von einem zu zwei Teilen zu Ihren Gunsten ist dann vertretbar.

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Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2013)

Vertretbare Verschuldensteilung von 1 : 2 zu Gunsten eines bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeuglenkers, der sich der Kreuzung, deren Ampel für seine Fahrtrichtung bereits "grün" zeigte, genähert hatte und ungeachtet der ungewöhnlichen Verkehrssituation, dass sowohl die in seine Fahrtrichtung fahrenden Linksabbieger in der Kreuzung als vor allem auch die Fahrzeuge im Gegenverkehr standen, in die Kreuzung einfuhr, ohne darauf oder auf das Folgetonhorn zu achten oder das Blaulicht wahrzunehmen, gegenüber dem den Vorrang des Querverkehrs, für den grünes Licht galt, verletzenden Lenker des Einsatzfahrzeugs.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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