Laufen die Vorschüsse weiter, wenn der Unterhaltstitel unverändert bleibt?
günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Die Sonderregel für Haftfälle soll die Bevorschussung vereinfachen und Unterbrechungen der Zahlungen vermeiden. Sie gilt aber nur für Fälle, in denen der Unterhaltstitel, auf dem die gewährten Vorschüsse beruhen, vom Freiheitsentzug unberührt bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Zweck der erst mit der Novelle BGBl 1980/278 eingeführten Bestimmung des § 7 Abs 2 UVG ist die vereinfachte Abwicklung der Bevorschussung bzw die Vermeidung der vor der Novelle häufig vorgekommenen Unterbrechung von Vorschußleistungen: Das kann aber nur für solche Fälle gelten, in welchen der den gewährten Vorschüssen zugrunde liegende Unterhaltstitel vom Freiheitsentzug unberührt bleibt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 42/22g, 18.10.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §7 Abs2
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