Bekomme ich den vollen Vorschuss, obwohl schon Unterhalt festgesetzt ist?
günstig für Kind betrifft Kind, Mutter, Vater, Unterhaltspflichtiger
Es wird hingenommen, dass ein Kind besser gestellt ist, wenn der Zahlungspflichtige eine Erhöhung des Unterhalts vereitelt, als ein Kind, dessen Elternteil seine Pflicht erfüllt. Der Gesetzgeber nimmt das für die Sicherung des Unterhalts in Kauf. Ausgeschlossen wäre der Vorschuss in Richtsatzhöhe nur, wenn bewiesen ist, dass der Zahlungspflichtige den höheren Unterhalt nicht leisten kann.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Besserstellung eines Kindes, dessen Unterhaltspflichtiger eine auch nur geringfügige Unterhaltserhöhung vereitelt, gegenüber einem Kind, dessen Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht nachkommt, wird offenbar vom Gesetzgeber zur Erreichung des sozialpolitischen Zwecks der Unterhaltssicherung durch Gewährung des Vorschusses in Richtsatzhöhe nicht als schädlich angesehen. Sie wäre nur dann ausgeschlossen, wenn bewiesen worden wäre, daß der Unterhaltsschuldner zur Leistung des höheren Unterhalts nicht imstande ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 47/26y, 30.06.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UVG §4 Z2
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