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Was ist nicht geschützt, weil es alltäglich wirkt?

günstig für Verwender betrifft Urheber, Unternehmer, Grafiker, Rechtsanwälte, Auftraggeber
Geschützt ist nur eine Leistung, die sich vom Alltäglichen, Landläufigen und üblicherweise Hervorgebrachten abhebt. Dazu müssen persönliche Züge des Schaffenden zur Geltung kommen, etwa durch die sprachliche oder visuelle Gestaltung und die gedankliche Bearbeitung. Welchem Zweck das Ergebnis dient, ist ohne Bedeutung; auch ein bloßer Gebrauchszweck schadet nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die individuelle eigentümliche Leistung muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076397 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Genannte Normen

UrhG §1; UrhG §3 Abs1

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