Ist mein künstlerischer Stil vor Nachahmung geschützt?
günstig für Nachahmer betrifft Künstler, Grafiker, Designer, Werbeagenturen, Unternehmer
Nein. Geschützt ist immer nur das einzelne Werk, nicht der Stil, die Manier oder die Technik, in der Sie arbeiten. Wer in derselben Art zeichnet oder gestaltet, verletzt Ihr Recht damit allein noch nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Schutzunfähig ist die künstlerische Form als solche, der Stil, die Manier oder die Technik (Werbekatalog).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der bloße Stil oder die Manier sind schutzunfähig.OGH 4 Ob 166/25b, 20.02.2026
- PizzaflitzerOGH 4 Ob 16/94, 08.03.1994
- Gegenstand des Kunstschutzes ist nur das einzelne Werk, nicht die Kunstrichtung - "Mart Stam-Stuhl".OGH 4 Ob 337/84, 10.07.1984
- Koch-MännchenOGH 4 Ob 434/81, 16.03.1982
- Graphik von HauszeichenOGH 4 Ob 385/79, 11.12.1979
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Thorn NewsOGH 4 Ob 344/79, 15.05.1979
- GrabdenkmalOGH 4 Ob 391/78, 28.11.1978
- Die Art und Technik der Darstellung begründet daher noch nicht eine verwechselbare Ähnlichkeit im Sinn des § 9 UWG; (hier: die sehr vereinfachte Zeichnung von Menschen mit einem Minimum an Strichen und die übertriebene Hervorhebung einzelner Körperteile = Mordillo - Menschenpaar).OGH 4 Ob 310/78, 04.04.1978
- ElektrogerätekatalogOGH 4 Ob 336/75, 23.09.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 64/17s, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UrhG §1; UWG §9 C3a
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Ornamente und Werkbegriff
Wettbewerb · Originalität eines Werks
Wettbewerb · Individuelle Eigenart als Werkmerkmal
Wettbewerb · Urheberschutz für Grafik und bildende Kunst
Wettbewerb · Technische Lösung und Urheberrechtsschutz