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Ist mein künstlerischer Stil vor Nachahmung geschützt?

günstig für Nachahmer betrifft Künstler, Grafiker, Designer, Werbeagenturen, Unternehmer
Nein. Geschützt ist immer nur das einzelne Werk, nicht der Stil, die Manier oder die Technik, in der Sie arbeiten. Wer in derselben Art zeichnet oder gestaltet, verletzt Ihr Recht damit allein noch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Schutzunfähig ist die künstlerische Form als solche, der Stil, die Manier oder die Technik (Werbekatalog).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

UrhG §1; UWG §9 C3a

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