Wann ist eine Grafik oder Zeichnung urheberrechtlich geschützt?
günstig für Urheber betrifft Grafiker, Künstler, Unternehmer, Webdesigner, Auftraggeber
Geschützt ist eine Gestaltung, die mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden ist, also den Stempel der Persönlichkeit ihres Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note von ähnlichen Erzeugnissen abhebt. Dazu zählt auch Grafik, ebenso Gebrauchsgrafik und das Layout einer Website. Wie hoch der künstlerische Wert ist, spielt keine Rolle; rein handwerkliche, alltägliche Gestaltungen sind nicht geschützt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Auf dem Gebiet der bildenden Kunst muss die schöpferische Gestaltung begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden sein; hier ist eine entsprechende Werkhöhe erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eigenart ihres Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abhebt. Zu den Werken der bildenden Künste (§ 3 Abs 1 UrhG) gehören unter diesen Voraussetzungen insbesondere auch solche, deren Ausdrucksmittel die Graphik ist. (Eintausend Schilling - Banknote).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Parallelen beschränken sich auf das schon von der Klägerin verwendete gestalterisch unauffällige Format des Kalenders (Längshälfte A3); das für einen Wandkalender durchaus übliche Schema einer Kombination von Inseraten, Foto und Monatsübersichten auf jeder Seite; und die Verwendung von ähnlichen Piktogrammen (farbige Mistkübel für die Termine der Müllabfuhr). Die Beurteilung, dass diese Elemente für sich genommen keinen urheberrechtlichen Schutz begründen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.OGH 4 Ob 244/22v, 28.02.2023
- Hier: Liveübertragung einer Sportveranstaltung.OGH 4 Ob 184/13g, 17.12.2013
- Hier: Fotostrecke.OGH 4 Ob 175/08a, 18.11.2008
- Hier: Schokoladeschuh, Werkcharakter verneint.OGH 4 Ob 162/08i, 14.10.2008
- Es bedarf keines besonderen Maßes an Originalität. Es genügt, dass eine individuelle Zuordnung zwischen Werk und Schöpfer insofern möglich ist, als dessen Persönlichkeit auf Grund der von ihm gewählten Gestaltungsmittel zum Ausdruck kommt und eine Unterscheidbarkeit bewirkt.OGH 4 Ob 162/08i, 14.10.2008
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Die Schöpfung muss zu einem individuellen und originellen Ergebnis geführt haben.OGH 4 Ob 162/08i, 14.10.2008
- Die grafische Gestaltung der einzelnen Webseiten mit einer vertikalen Menüleiste am linken und einem horizontalen Werbebanner am oberen Seitenrand geht über eine rein handwerkliche, routinemäßige Leistung, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegt, nicht hinaus und entbehrt individueller Gestaltungselemente; sie ist damit kein Werk im Sinn des § 1 UrhG. Das Sichtbarmachen nur von Teilen der klägerischen Webseiten durch Links auf der Site der Beklagten ist daher keine unzulässige Werkbearbeitung im Sinn einer Umgestaltung der Ausgangsseite.OGH 4 Ob 248/02b, 17.12.2002
- Als angewandte Kunst kann auch Gebrauchsgrafik geschützt sein; Eine Gebrauchsgrafik ist daher nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie in diesem Sinn individuell und originell ist. Das gilt auch für das Layout einer Website.OGH 4 Ob 94/01d, 24.04.2001
- Für das Vorliegen eines Werks der bildenden Kunst ist nur entscheidend, dass das Schaffensergebnis objektiv als Kunst interpretierbar ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn es mit den Darstellungsmitteln der bildenden Künste durch formgebende Tätigkeit hervorgebracht und zum Anschauen bestimmt ist.OGH 4 Ob 94/01d, 24.04.2001
- Türschild "Entenmotiv".OGH 4 Ob 2085/96p, 14.05.1996
- Eine bestimmte Werkhöhe ist nicht erforderlich; die Leistung muss aber individuell eigenartig sein.OGH 4 Ob 58/95, 11.07.1995
- Das Schaffensergebnis muss eine individuelle Eigenart, also eine auf der Persönlichkeit seines Schöpfers beruhende Individualität aufweisen.OGH 4 Ob 1131/94, 06.12.1994
- Klagenfurt - "Lindwurm".OGH 4 Ob 53/92, 16.06.1992
- Mit dem Erfordernis einer gewissen "Werkhöhe" ist ein Merkmal in die Beurteilung der Urheberrechtsschutzfähigkeit eingeführt worden, das zwangsläufig eine künstlerische Bewertung voraussetzt. Gerade zur Abgabe solcher künstlerischer Werturteile sind aber auch die Gerichte nicht geeignet.OGH 4 Ob 36/92, 07.04.1992
- Le Corbusier-chaise-longue.OGH 4 Ob 95/91, 05.11.1991
- Hier: "Eigenschöpferische Tätigkeit in einem Kunstzweig" im Sinne des § 2 Abs 9 GewO.OGH 4 Ob 117/90, 18.09.1990
- Der Grad des ästhetischen oder künstlerischen Wertes einer solchen Schöpfung hat bei dieser Beurteilung außer Betracht zu bleiben. Maßgebend ist allein die auf der Persönlichkeit seines Schöpfers beruhende Individualität des Werkes.OGH 4 Ob 353/86, 01.07.1986
- Mart Stam-StuhlOGH 4 Ob 337/84, 10.07.1984
- Koch-MännchenOGH 4 Ob 434/81, 16.03.1982
- Bacher-KrippeOGH 4 Ob 399/80, 13.01.1981
- Igel-Emblem-BundesheerOGH 4 Ob 367/80, 23.09.1980
- Graphik von Hauszeichen.OGH 4 Ob 385/79, 11.12.1979
- Thorn NewsOGH 4 Ob 344/79, 15.05.1979
- ElektrogerätekatalogOGH 4 Ob 336/75, 23.09.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 32.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 64/17s, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UrhG §1; UrhG §3 Abs1
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