Ist meine technische Lösung durch das Urheberrecht geschützt?
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Nein. Eine neue technische Lösung ist für sich allein nicht urheberrechtlich geschützt, auch wenn es dafür mehrere Wege gäbe. Geschützt ist die Gestaltung nur, soweit sie nicht technisch bedingt ist, sondern aus Gründen des Geschmacks, der Schönheit oder der Ästhetik gewählt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Eine neuartige technische Lösung ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Die Frage, ob sich in einem Werk Technik und Kunst verbindet und damit auch ein Kunstwerk im Sinne des UrhG vorliegt, ist nur dadurch zu lösen, dass untersucht wird, inwieweit die verwendeten Formelemente technisch bedingt sind und inwieweit sie lediglich der Form halber, aus Gründen des Geschmacks, der Schönheit, der Ästhetik gewählt wurden. Es handelt sich also darum, ob die Form dem Techniker oder dem Künstler zuzurechnen ist. - "Mart Stam-Stuhl".
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: mit Ausführungen zum europäischen Werkbegriff.OGH 4 Ob 4/24b, 27.08.2024
- Hier: Der Gesamteindruck der Illustrationen einer Kakaobohne und einer Schokoladetafel weicht aufgrund der kreativen Gestaltungselemente, die über eine bloß mechanische Vereinfachung hinausgehen, nicht unmaßgeblich von jenem der Muster ab. Es liegt daher eine geschützte Bearbeitung gemäß §§ 1, 5 UrhG vor.OGH 4 Ob 139/22b, 31.01.2023
- Hier: Zeitungsentnahmeständer.OGH 4 Ob 13/16i, 23.02.2016
- Die individuelle Erarbeitung einer funktionellen und zweckmäßigen technischen Lösung ohne besonderen ästhetischen Gehalt der Planung, in der kein besonderer künstlerisch‑geistiger Formgedanke zum Ausdruck kommt, ist urheberrechtlich nicht geschützt.OGH 4 Ob 89/11h, 09.08.2011
- Technische Lösungen sind für sich allein nicht schutzfähig, mag es für die technische Idee auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten geben.OGH 4 Ob 62/07g, 04.09.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Le Corbusier-chaise-longue.OGH 4 Ob 95/91, 05.11.1991
- Mart-Stam-Stuhl II.OGH 4 Ob 157/89, 19.12.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076633 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §1
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