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Bin ich Miturheber, wenn die Idee von mir stammt?

günstig für Urheber betrifft Urheber, Auftraggeber, Künstler, Unternehmer, Mitarbeiter
Nein. Wer nur eine Idee oder eine Anregung beisteuert, wird dadurch nicht Miturheber. Das Werk stammt von dem, auf dessen Anschauung und Gestaltung seine Form beruht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Eine Idee oder Anregung begründet keinen Anspruch aus einem Miturheberrecht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

UrhG §11 Abs1

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