Bin ich Miturheber, wenn die Idee von mir stammt?
günstig für Urheber betrifft Urheber, Auftraggeber, Künstler, Unternehmer, Mitarbeiter
Nein. Wer nur eine Idee oder eine Anregung beisteuert, wird dadurch nicht Miturheber. Das Werk stammt von dem, auf dessen Anschauung und Gestaltung seine Form beruht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Eine Idee oder Anregung begründet keinen Anspruch aus einem Miturheberrecht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verwertung der Geschäftsideen der Klägerin, einen Kalender herzustellen, dessen Zielgruppe die Einwohner einer bestimmten Gemeinde sind, sowie die Druckkosten für dieses Werbegeschenk durch Inserate zu decken, kann daher auch keine Ansprüche nach UrhG begründen.OGH 4 Ob 244/22v, 28.02.2023
- Das Werk ist von dem geschaffen, auf dessen Anschauung und Gestaltung die Form des Werkes beruht.OGH 4 Ob 345/83, 12.07.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 64/17s, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UrhG §11 Abs1
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