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Ist auch ein einzelner Ausschnitt meines Werks geschützt?

günstig für Urheber betrifft Autoren, Musiker, Fotografen, Verlage, Unternehmer
Ja, aber nur, wenn schon dieser Teil für sich allein eine eigene schöpferische Leistung ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich in dem Ausschnitt die kennzeichnenden Merkmale des Gesamtwerks wiederfinden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ein urheberrechtlicher Schutz von Werkteilen setzt voraus, dass auch der betreffende Teil als solcher die Schutzvoraussetzungen des Gesetzes erfüllt, also für sich allein die notwendige Individualität als "eigentümliche geistige Schöpfung" im Sinne des § 1 Abs 1 UrhG aufweist ("Evviva Amico").

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Genannte Normen

UrhG §1 Abs1

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