Ist auch ein einzelner Ausschnitt meines Werks geschützt?
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Ja, aber nur, wenn schon dieser Teil für sich allein eine eigene schöpferische Leistung ist. Es kommt nicht darauf an, ob sich in dem Ausschnitt die kennzeichnenden Merkmale des Gesamtwerks wiederfinden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ein urheberrechtlicher Schutz von Werkteilen setzt voraus, dass auch der betreffende Teil als solcher die Schutzvoraussetzungen des Gesetzes erfüllt, also für sich allein die notwendige Individualität als "eigentümliche geistige Schöpfung" im Sinne des § 1 Abs 1 UrhG aufweist ("Evviva Amico").
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der vom Werk ausgelöste Titel genießt dann urheberrechtlichen Schutz iSd § 1 Abs 1 UrhG, wenn er ein zur selbständigen Existenz fähiges Sprachwerk darstellt, also einen abgeschlossenen Gedankengang in eigentümlicher Form zum Ausdruck bringt.OGH 4 Ob 110/10w, 15.02.2011
- Um den Schutz eines Werkteils zu beurteilen, ist es somit nicht erforderlich, diesen in eine Relation zum Gesamtwerk zu stellen, und es kommt daher auch nicht darauf an, ob sich die charakteristischen Elemente des Gesamtwerks in dem Ausschnitt wiederfinden.OGH 4 Ob 111/08i, 26.08.2008
- Die Frage, ob ein Werkteil eigenständige Werkqualität hat und aus diesem Grund urheberrechtlich geschützt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und hat daher in der Regel keine darüber hinausgehende Bedeutung.OGH 4 Ob 85/06p, 12.07.2006
- So ein Tag, so wunderschön wie heute.OGH 4 Ob 136/90, 23.10.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §1 Abs1
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