Gilt bei Auslandsbezug auch das Verweisungsrecht des anderen Staates?
betrifft Vertragspartner mit Auslandsbezug, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Unternehmer
Verweist das österreichische Recht auf eine ausländische Rechtsordnung, ist damit auch deren eigenes Verweisungsrecht gemeint. Das gilt auch für Verträge. Dass der ausländische Gesetzgeber es anders geregelt hat, ändert daran nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Das IPRG ist gemäß § 5 Abs 1 vom Grundsatz der Gesamtverweisung beherrscht, die Verweisung auf die fremde (deutsche) Rechtsordnung umfaßt daher auch deren Verweisungsnormen. Dies gilt auch für die objektive Anknüpfung von Verträgen. Die vom österreichischen Gesetzgeber normierte Gesamtversicherung kann nicht durch eine vom deutschen Gesetzgeber normierte Sachnormverweisung derogiert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch beim Betriebsverfassungsrecht ist daher von einer Gesamtverweisung auszugehen.OGH 8 ObA 59/24w, 12.08.2025
- Da alle Anknüpfungen des IPRG Ausdruck des in § 1 IPRG formulierten Grundsatzes der stärksten Beziehung sind, führt § 5 IPRG bei jeder Rück- oder Weiterverweisung zur Anwendung eines Rechts, das nach der österreichischen kollisionsrechtlichen Wertung nicht die stärkste Beziehung zum Sachverhalt aufweist. Es besteht daher kein Anlass, für die Anknüpfung eines Anfechtungsanspruchs vom Grundsatz der Gesamtverweisung abzugehen. Hier: Anfechtung eines Transfers des englischen Verkaufserlöses einer Liegenschaft auf das deutsche Konto der Beklagten, wodurch die relevante Verkürzung des Befriedigungsfonds in England eingetreten ist.OGH 2 Ob 196/04v, 27.04.2006
- Die Verweisung auf eine fremde Rechtsordnung nach § 5 Abs 1 IPRG umfaßt im Falle des § 44 IPRG auch deren Verweisungsnorm, so daß darin eine Gesamtverweisung liegt.OGH 9 ObA 189/98d, 02.09.1998
- Die Entscheidung, ob eine kollisionsrechtliche Regelung "Sachnormverweisung" oder eine "Gesamtverweisung" sein soll, entscheidet das österreichische internationale Privatrecht.OGH 9 ObA 189/98d, 02.09.1998
- Der Bestimmungen des § 25 IPRG kann weder dem Wortlaut noch dem Sinn nach eine Sachnormverweisung unterstellt werden.OGH 7 Ob 513/95, 31.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 ObA 59/24w, 12.08.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
IPRG §5 Abs1
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