Gilt der österreichische Kündigungsschutz auch bei Auslandsbezug?
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Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2025)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 94/24z, 25.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
ArbVG §§105, 107
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Unterliegt Ihr Dienstverhältnis österreichischem Vertragsrecht, ist auch der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar. Er setzt aber voraus, dass ein in Österreich gelegener Betrieb vorhanden ist, und zwar auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.
Das europäische Grundrecht auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung gilt nur so weit, wie es das europäische Recht und die nationalen Vorschriften ausgestalten. Weder das europäische noch das österreichische Recht ordnet für einen Verstoß an, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Aus diesem Grundrecht können Sie daher keine Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses ableiten.