Wie wendet ein österreichisches Gericht ausländisches Recht an?
betrifft Kläger, Beklagte, Arbeitnehmer, Unternehmer
Muss ein österreichisches Gericht fremdes Recht anwenden, hat es das so zu tun, wie dieses Recht in seinem Herkunftsland angewendet wird. Maßgeblich ist dabei in erster Linie, wie die dortigen Gerichte es in der Praxis auslegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Nach § 3 IPRG ist fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Es kommt daher in erster Linie auf die in der Bundesrepublik Deutschland durch die von der Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an (hier: BGH - Urteil vom 16. Juni 1992, XI ZR 166/91 = NJW 1992,2148 = BB 1992,1454 = LM § 276 (Cc) BGBNR 32 mit Anmerkung von Schmidt - Lademann (vgl auch ecolex 1994,82) bezüglich einer über die Pflicht eines Kreditgebers hinausgehenden Aufklärungspflicht einer Bank, die sich in einem Prospekt einer Bauträgergesellschaft nicht nur als Kreditgeberin, sondern auch als Referenz benennen läßt.).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: ungarisches Recht.OGH 2 Ob 207/20k, 25.11.2021
- Hier: BGH-Urteil vom 26.Oktober 1993, XI ZR 42/93 = BGHZ 123, 380 = NJW 1994, 262 bezüglich der Finanzierung des Erwerbes von Hausanteilscheinen durch die Vorarlberger Landesbank und Hypothekenbank und Frage der Anwendung des Art 29 EGBGB).OGH 2 Ob 559/95, 14.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 8 ObA 1/26v, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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