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Welches Recht gilt für den Nachlass eines Ausländers?

betrifft Erben, Nachlassgläubiger, Ausländer
Verweist das österreichische Recht für den Nachlass auf das Recht eines anderen Staates, ist damit dessen gesamtes Recht gemeint, einschließlich seiner Regeln über das anwendbare Recht. Deshalb sind auch Rückverweisungen und Weiterverweisungen zu beachten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1986)

Die Anknüpfung an das Erbstatut (§ 28 Abs 1 IPRG) beinhaltet gemäß § 5 IPRG nicht nur eine Sachnormverweisung, sondern eine Gesamtverweisung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

IPRG §28 Abs1

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