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Wann gilt österreichisches Recht, obwohl ausländisches Recht anzuwenden wäre?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller mit Auslandsbezug, Adoptivwerber, Ehegatten, Ausländer
Verweist das österreichische Recht auf eine ausländische Rechtsordnung, ist auch deren eigenes Verweisungsrecht zu beachten. Beruft das fremde Recht nur bei Zuständigkeit seiner eigenen Gerichte sein Sachrecht und lehnt der fremde Staat die Zuständigkeit ab, wird auf das österreichische Recht zurückverwiesen. Das Gericht entscheidet dann nach österreichischem Recht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Im Fall der Gesamtverweisung der - hier aufgrund der Anknüpfung des § 18 IPRG an das Personalstatut der Parteien - zunächst heranzuziehenden fremden Rechtsordnung nach § 5 Abs 2 IPRG sind mittelbar die österreichischen Sachnormen (Rechtsnormen mit Ausnahme der Verweisungsnormen) anzuwenden. Das österreichische Sachrecht kommt - analog zu § 5 Abs 2 IPRG - auch dann zum Zug, wenn das fremde Kollisionsrecht bei Jurisdiktion seiner Gerichte einseitig nur sein eigenes Sachrecht beruft. Eine Sachnormrückverweisung wird auch in der sogenannten "versteckten Rückverweisung" erblickt, die vorliegt, wenn das fremde Kollisionsrecht bei Jurisdiktion seiner Gerichte einseitig sein eigenes Sachrecht beruft und im konkreten Fall der fremde Staat seine Jurisdiktion verneint (so auch schon 6 Ob 638/91, 1 Ob 549/80 und 6 Ob 232/00m).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

IPRG §5; IPRG §8; IPRG §26 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Zuweisung gegen den Willen im Aufteilungsverfahren

Nach der neueren Entscheidung sind Sie dadurch nicht nachteilig betroffen, wenn das Gericht der Gegenseite eine Liegenschaft zuweist, obwohl diese ihren Antrag zuletzt nicht mehr aufrechthielt; darauf berufen kann sich nur die Gegenseite selbst. Der Rechtssatz gibt die ältere Sicht wieder, wonach die Bestimmtheit des Begehrens und die Bindung des Gerichts daran vor allem Verfahrensfragen sind und es unbillig sein könnte, jemandem eine Rechtsstellung aufzudrängen.

günstig für Antragsgegner Schuldausspruch nach Auslandsscheidung

Wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, können Sie die Schuld Ihres früheren Partners nur befristet nachträglich feststellen lassen. Die kurze Frist beginnt spätestens mit der Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils in Österreich, bei einer Klage auf Ergänzung des Schuldausspruchs schon mit dessen Rechtskraft.

Verwandte Fragen

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Verfahrensrecht · Fehlerhafte Anwendung ausländischen Rechts