Ist meine Änderung an einem Programm urheberrechtlich geschützt?
betrifft Programmierer, Softwareunternehmen, Auftraggeber, Arbeitnehmer
Nur wenn sie eine gewisse Komplexität aufweist. Beurteilt wird das nach Länge, Anzahl der Programmschritte, visueller Gestaltung, Zeit- und Kostenaufwand, der kreativen Auswahl unter mehreren Möglichkeiten sowie dem Einsatz bereits vorhandener Bausteine und Werkzeuge. Auf eine besondere künstlerische Höhe kommt es dagegen nicht an.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.05.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Kriterien, die Rückschlüsse auf die Individualität einer bestimmten Bearbeitung eines Computerprogramms zulassen sind seine Länge, die Anzahl der Programmschritte, die Eigenart der visuellen Gestaltung, Zeit und (Kostenaufwand) Aufwand für die Entwicklung, die kreative Auswahl aus zur Verfügung stehenden Variationsmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit und der Einsatz von vorhandenen Bausteinen und Entwicklungstools. Auch hier kommt es auf eine bestimmte Werkhöhe zwar nicht an, von einer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Bearbeitung eines Computerprogramms kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn diese eine gewisse Komplexität aufweist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier für HTML-Code bei vorgegebenem Layout verneint.OGH 4 Ob 198/06f, 16.01.2007
- Computerprogramme weisen die erforderliche Komplexität auf, wenn etwa die gestellte Aufgabe mehrere Lösungen zuließ und der Programmierer genügend gedanklichen Spielraum für die Entwicklung individueller Merkmale hatte. Dies ist entweder bei komplexen Programmen oder dann anzunehmen, wenn sich im Werk ein ungewöhnlicher Grad an Erfahrung, Gewandtheit und Fachkenntnis manifestiert. Maßgeblich ist auch, ob ein Programm neu geschaffen wird oder ob der Programmierer im Wesentlichen auf bereits vorhandene Programmbausteine zurückgreifen kann.OGH 4 Ob 198/06f, 16.01.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 24/19s, 24.05.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UrhG §40a Abs1
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Originalität eines Werks
Wettbewerb · Individuelle Eigenart als Werkmerkmal
Wettbewerb · Werkcharakter im Urheberrecht
Wettbewerb · Urheberrechtsschutz von Werkteilen
Wettbewerb · Urheberschutz für Grafik und bildende Kunst