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Ist meine Änderung an einem Programm urheberrechtlich geschützt?

betrifft Programmierer, Softwareunternehmen, Auftraggeber, Arbeitnehmer
Nur wenn sie eine gewisse Komplexität aufweist. Beurteilt wird das nach Länge, Anzahl der Programmschritte, visueller Gestaltung, Zeit- und Kostenaufwand, der kreativen Auswahl unter mehreren Möglichkeiten sowie dem Einsatz bereits vorhandener Bausteine und Werkzeuge. Auf eine besondere künstlerische Höhe kommt es dagegen nicht an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.05.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Kriterien, die Rückschlüsse auf die Individualität einer bestimmten Bearbeitung eines Computerprogramms zulassen sind seine Länge, die Anzahl der Programmschritte, die Eigenart der visuellen Gestaltung, Zeit und (Kostenaufwand) Aufwand für die Entwicklung, die kreative Auswahl aus zur Verfügung stehenden Variationsmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit und der Einsatz von vorhandenen Bausteinen und Entwicklungstools. Auch hier kommt es auf eine bestimmte Werkhöhe zwar nicht an, von einer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Bearbeitung eines Computerprogramms kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn diese eine gewisse Komplexität aufweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UrhG §40a Abs1

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