Muss ich meinen Urlaub in der Kündigungsfrist verbrauchen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Urlaubsverbrauch zu Ausbildungszwecken.OGH 9 ObA 69/20t, 29.09.2020
- Hier: Psychischer Beistand und Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit.OGH 9 ObA 138/93, 23.06.1993
- In erster Linie ist der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen, der durch den vorübergehenden Entfall der arbeitsrechtlichen Pflichtbindungen und die Schaffung eines Freiraumes zur Selbstbestimmung erreicht wird.OGH 9 ObA 23/91, 13.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 9 ObA 88/20m, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 69/20t, 29.09.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrlG §9 Abs1 Z4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate oder mehr, ist der Urlaub grundsätzlich in dieser Zeit zu verbrauchen. Das gilt auch für einen noch offenen Urlaubsrest.
Eine Urlaubsvereinbarung kann auch stillschweigend zustande kommen. Werden Sie während einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten dienstfrei gestellt, liegt darin ein Angebot Ihres Arbeitgebers auf Urlaubsvereinbarungen, das Sie ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten annehmen können; eine ausdrückliche Aufforderung ist nicht nötig. Für Resturlaub aus früheren Jahren, den Sie trotz Zumutbarkeit nicht verbraucht haben, gibt es keine Abfindung.