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Zählt es, dass eine Angabe in der Branche üblich ist?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Werbende, Mitbewerber
Nein, nicht gegenüber Verbrauchern. Gebräuche unter Kaufleuten haben nur für den Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten Bedeutung. Ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich danach, ob die angesprochenen Endverbraucher in einen für ihren Kaufentschluss maßgebenden Irrtum geraten können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist (nur) unter Kaufleuten Rücksicht zu nehmen, sie haben daher nur für den rechtsgeschäftlichen Verkehr unter Kaufleuten Bedeutung. Bei der Beurteilung des Deliktstatbestandes nach § 2 UWG kommt es aber nicht darauf an, was unter Kaufleuten üblich ist, sondern nur darauf, ob und wie weit die angesprochenen Verkehrskreise, welche Letztverbraucher sind, in einen für den Kaufentschluß maßgebenden Irrtum geführt werden können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UWG §1 C2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verschweigen in der Werbung

Wer wirbt, muss nicht von sich aus auf Nachteile der eigenen Ware hinweisen. Verschweigt ein Unternehmen aber etwas, worüber die Kunden Aufklärung erwarten durften, kann das eine Irreführung sein. Den Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung muss die Werbung nicht angeben.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

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