Haftet eine Firma für falsche Werbung auch ohne Absicht?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten, Werbetreibende
Wer verlangt, dass eine irreführende Werbung unterlassen wird, muss dem Werbenden kein Verschulden nachweisen. Es genügt, dass die Ankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Der Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG setzt kein Verschulden voraus. Es genügt, dass eine Werbeankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine Angabe zur Irreführung geeignet ist, ist nicht jener Zeitpunkt, in dem der Auftrag gegeben wird, mit der Angabe zu werben, sondern jener der Verbreitung.OGH 4 Ob 2242/96a, 17.09.1996
- Hier: Subventionsvergabe nach Vorarlberger Wohnbaugesetz.OGH 4 Ob 82/93, 13.07.1993
- Auf eine Irreführungsabsicht kommt es ebensowenig an wie darauf, ob tatsächlich bereits Irrtümer vorgekommen sind.OGH 4 Ob 121/91, 03.12.1991
- Patentschutz - Heliotron Spezialkerzen.OGH 4 Ob 331/76, 21.09.1976
- Fernschule - Steuerbegünstigung § 6 Z 11 UStG 1972.OGH 4 Ob 353/76, 07.09.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 4 Ob 76/25t, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 8/23i, 31.05.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
UWG §2 A4; UWG §2 C2a
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