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Kann ich eine Klage abwenden, indem ich Unterlassung zusage?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Beklagte
Ja. Bieten Sie einen vollstreckbaren Unterlassungsvergleich an, der den ganzen Anspruch umfasst und an keine Bedingung geknüpft ist, fällt die Wiederholungsgefahr weg. Dass Sie dabei weiter bei Ihrer Rechtsansicht bleiben und einen Verstoß bestreiten, schadet in der Regel nicht, solange an der Ernstlichkeit Ihres Willens keine Zweifel bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1963)

Ausschluß der Wiederholungsgefahr durch verbindliche Unterlassungszusage trotz Festhaltens an der gegenteiligen Rechtsansicht ("Bayrisch Bier").

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

UWG §14 A2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vergleichsangebot und Wiederholungsgefahr

Bietet die Gegenseite einen Vergleich an, spricht das zunächst dafür, dass sie die Störung nicht wiederholen wird. Verhält sie sich danach aber so, dass Zweifel an ihrem ernsten Willen bestehen, darf das Gericht die Wiederholungsgefahr trotzdem annehmen. Das Angebot allein beseitigt die Gefahr also nicht.

günstig für Kläger Unterlassungsvergleich und Wiederholungsgefahr

Bietet jemand einen Vergleich nur zu einem von mehreren gleichzeitig erhobenen Unterlassungsbegehren an und bestreitet die übrigen weiter, hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Gefahr einer Wiederholung damit wegfällt. Wird nur ein herausgegriffener Teil einer Äußerung erfasst, fällt sie nicht weg.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Unterlassungsvergleich und Wiederholungsgefahr
Anderes · Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch
Vertragsrecht · Wiederholungsgefahr bei verbotenen Klauseln
Wettbewerb · Ablehnung eines Unterlassungsvergleichs