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Muss ich ein Vergleichsangebot ausdrücklich ablehnen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer
Nein. Es ist unerheblich, ob Sie ein Vergleichsangebot ausdrücklich ablehnen. Schon das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs zeigt in der Regel den Sinneswandel der Gegenseite, sodass die Gefahr einer Wiederholung wegfällt. Umfasst das Angebot aber nicht alles, was Sie verlangen könnten, bleibt die Gefahr bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Unerheblich ist, dass der Kläger das Vergleichsangebot der Beklagten nicht ausdrücklich abgelehnt hat, weil schon das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches in der Regel den für den Wegfall der Wiederholungsgefahr geforderten Sinneswandel erkennen lässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Genannte Normen

UWG §14 A2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vergleichsangebot und Wiederholungsgefahr

Bietet die Gegenseite einen Vergleich an, spricht das zunächst dafür, dass sie die Störung nicht wiederholen wird. Verhält sie sich danach aber so, dass Zweifel an ihrem ernsten Willen bestehen, darf das Gericht die Wiederholungsgefahr trotzdem annehmen. Das Angebot allein beseitigt die Gefahr also nicht.

günstig für Kläger Unterlassungsvergleich und Wiederholungsgefahr

Bietet jemand einen Vergleich nur zu einem von mehreren gleichzeitig erhobenen Unterlassungsbegehren an und bestreitet die übrigen weiter, hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Gefahr einer Wiederholung damit wegfällt. Wird nur ein herausgegriffener Teil einer Äußerung erfasst, fällt sie nicht weg.

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