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Kann ich nur die Veröffentlichung verlangen, ohne den Prozess zu gewinnen?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter
Nein. Die Ermächtigung, das Urteil auf Kosten der Gegenseite zu veröffentlichen, gibt es nur, wenn Sie mit Ihrer Klage gegen unlauteren Wettbewerb durchdringen. Ziehen Sie Ihr Unterlassungsbegehren zurück, ohne ein anderes an dessen Stelle zu setzen, entfällt auch die Veröffentlichung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1932)

Die Befugnis, das Urteil auf Kosten der beklagten Partei zu veröffentlichen, kann der klagenden Partei nur dann, wenn sie mit einem wettbewerbsrechtlichen Klagebegehren obsiegt, nicht aber selbständig und daher auch nicht in einem Falle zuerkannt werden, wo sie das auf Unterlassung gerichtet gewesene Begehren zurückgenommen hat, ohne ein anderes wettbewerbsrechtliches Begehren - etwa ein solches auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes - an dessen Stelle zu setzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079672 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

UWG §25 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Veröffentlichung eines Wettbewerbsurteils

Sie können die Veröffentlichung des Urteils auch dann verlangen, wenn keine Wiederholung droht. Das gilt sogar, wenn der unlautere Vorgang nie an die Öffentlichkeit gelangt ist. Voraussetzung ist, dass er auch künftig noch schädlich für Sie wirken könnte.

günstig für Kläger Klage auf Urteilsveröffentlichung

Wenn Sie die Veröffentlichung des Urteils in einem Medium des Gegners verlangen dürfen, können Sie sogleich auf dessen Verurteilung zur Veröffentlichung klagen. Eine förmliche Ermächtigung müssen Sie davor nicht einholen.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Veröffentlichung des Urteils als Nebenanspruch
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