Zum Inhalt springen

Darf ich das Urteil gegen den Mitbewerber veröffentlichen lassen?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Kläger, Beklagte
Die Ermächtigung, ein Urteil zu veröffentlichen, ist kein eigenständiger Anspruch. Sie besteht nur, solange auch ein Anspruch auf Unterlassung besteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Anspruch auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung ist nur ein vom Unterlassungsbegehren abhängiger Nebenanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Genannte Normen

UWG §25

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Klage auf Urteilsveröffentlichung

Wenn Sie die Veröffentlichung des Urteils in einem Medium des Gegners verlangen dürfen, können Sie sogleich auf dessen Verurteilung zur Veröffentlichung klagen. Eine förmliche Ermächtigung müssen Sie davor nicht einholen.

günstig für Kläger Veröffentlichung eines Wettbewerbsurteils

Sie können die Veröffentlichung des Urteils auch dann verlangen, wenn keine Wiederholung droht. Das gilt sogar, wenn der unlautere Vorgang nie an die Öffentlichkeit gelangt ist. Voraussetzung ist, dass er auch künftig noch schädlich für Sie wirken könnte.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Veröffentlichung als Nebenanspruch
Wettbewerb · Umfang der Urteilsveröffentlichung
Wettbewerb · Veröffentlichung eines Urteils