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Kann ich die Veröffentlichung des Urteils verlangen?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Kläger
Sie können die Veröffentlichung des Urteils auch dann verlangen, wenn keine Wiederholung droht. Das gilt sogar, wenn der unlautere Vorgang nie an die Öffentlichkeit gelangt ist. Voraussetzung ist, dass er auch künftig noch schädlich für Sie wirken könnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Auch wenn keine Wiederholungsgefahr besteht, kann der Anspruch auf Veröffentlichung erhoben werden. Auch wenn die unlautere Wettbewerbshandlung nicht Gegenstand öffentlicher Kundmachung war, sondern sich nur im geschäftlichen Rahmen gehalten hat, ohne daß sie in die Öffentlichkeit gedrungen ist, kann auf Urteilsveröffentlichung erkannt werden. Sie kann dann Platz greifen, wenn zu befürchten ist, daß der in der Vergangenheit liegende Mißbrauch auch künftig eine für die klagende Partei schädigende Wirkung haben könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

UWG §25 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Veröffentlichung als Nebenanspruch

Nein. Die Ermächtigung, das Urteil auf Kosten der Gegenseite zu veröffentlichen, gibt es nur, wenn Sie mit Ihrer Klage gegen unlauteren Wettbewerb durchdringen. Ziehen Sie Ihr Unterlassungsbegehren zurück, ohne ein anderes an dessen Stelle zu setzen, entfällt auch die Veröffentlichung.

günstig für Beklagter Urteilsveröffentlichung nach unlauterer Äußerung

Wenn eine unlautere Äußerung nur gegenüber wenigen Personen gefallen ist, besteht in der Regel kein Bedarf, das Urteil zu veröffentlichen. Das gilt, solange nicht wahrscheinlich ist, dass sie über diesen kleinen Kreis hinaus bekannt wurde.

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