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Können Teile eines Urteils getrennt veröffentlicht werden?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter
Grundsätzlich nicht. Stehen die einzelnen Punkte des Urteils miteinander in Zusammenhang, werden sie gemeinsam veröffentlicht. Nur wenn die Verstöße nichts miteinander zu tun haben, kommt eine getrennte Veröffentlichung in verschiedenen Medien in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 06.08.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Von einer getrennten Veröffentlichung einzelner Urteilsteile ist - insbesondere dann, wenn einzelne Teile des Spruches in einem Zusammenhang stehen - grundsätzlich abzusehen; nur dann, wenn einzelne Verstöße, über die in einem Urteil abgesprochen wurde, keinerlei Zusammenhänge aufweisen, kann - bei unterschiedlicher Publizität - die getrennte Veröffentlichung von Urteilsteilen in verschiedenen Medien unterschiedlicher Verbreitungsstruktur in Betracht kommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

UWG §25 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Urteilsveröffentlichung in Druckschriften

Wurde der Verstoß in einer Druckschrift begangen, ist das Urteil in der Regel an derselben Stelle und in derselben Schrift zu veröffentlichen wie der Verstoß selbst. So erreicht die Veröffentlichung dieselben Leser.

günstig für Kläger Umfang der Urteilsveröffentlichung

So weit, wie es zur Aufklärung des Publikums nötig ist. Art und Umfang müssen im angemessenen Verhältnis zur Wirkung des Verstoßes stehen: Wurde breit geworben, muss auch die Aufklärung breit gestreut sein. Auch nach längerer Verfahrensdauer bleibt sie möglich, wenn noch Nachteile drohen.

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