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Muss eine Zeitung die Veröffentlichung meines Urteils annehmen?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Kläger, Medieninhaber, Zeitungen
Wer zur Veröffentlichung eines Urteils berechtigt ist und einen vollstreckbaren Titel hat, kann damit an das Medienunternehmen herantreten. Dieses ist zur Veröffentlichung verpflichtet und darf den Auftrag nicht ablehnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

§ 25 Abs 7 UWG sieht die Pflicht des Medienunternehmens vor, Urteile auf Grund vollstreckbarer Exekutionstitel zu veröffentlichen; damit wird dem Medieninhaber in den Fällen, in denen eine zur Urteilsveröffentlichung ermächtigte Partei an ihn herantritt, ein Kontrahierungszwang auferlegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

UWG §25 Abs7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Veröffentlichung des Urteils als Nebenanspruch

Die Ermächtigung, ein Urteil zu veröffentlichen, ist kein eigenständiger Anspruch. Sie besteht nur, solange auch ein Anspruch auf Unterlassung besteht.

günstig für Beklagter Umfang der Urteilsveröffentlichung

Nein. Die Ermächtigung zur Veröffentlichung gehört zwar zum veröffentlichten Urteilsspruch, die Entscheidung über die Prozesskosten wird nach der späteren Rechtsprechung aber nicht einbezogen. Veröffentlicht wird nur der Spruch über die Unterlassung, nicht jener über Rechnungslegung oder Schadenersatz.

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