Muss eine Zeitung die Veröffentlichung meines Urteils annehmen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Eingriff in das Eigentumsrecht wird idR wegen des Entgeltanspruchs des Medienunternehmens nicht vorliegen.OGH 4 Ob 15/12b, 27.03.2012
- Das rechtliche Gehör eines Medienunternehmens, das eine Urteilsveröffentlichung verweigert, wird im Rahmen der klageweisen Durchsetzung eines auf § 25 Abs 7 UWG gestützten Begehrens gewahrt, in dem das Medienunternehmen Einwendungen, weshalb es ausnahmsweise der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht enthoben sei, geltend machen kann.OGH 4 Ob 15/12b, 27.03.2012
- Dieser vom Gesetz gegen das Medienunternehmen eingeräumte privatrechtliche Anspruch ist im Bestreitungsfall gerichtlich durchsetzbar.OGH 4 Ob 15/12b, 27.03.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 25/24s, 23.05.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §25 Abs7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Ermächtigung, ein Urteil zu veröffentlichen, ist kein eigenständiger Anspruch. Sie besteht nur, solange auch ein Anspruch auf Unterlassung besteht.
Nein. Die Ermächtigung zur Veröffentlichung gehört zwar zum veröffentlichten Urteilsspruch, die Entscheidung über die Prozesskosten wird nach der späteren Rechtsprechung aber nicht einbezogen. Veröffentlicht wird nur der Spruch über die Unterlassung, nicht jener über Rechnungslegung oder Schadenersatz.