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Anderes · Rechtsnatur der Wassergenossenschaft

Nach welchen Regeln arbeitet eine Wassergenossenschaft?

betrifft Grundeigentümer, Mitglieder, Gemeinden
Eine Wassergenossenschaft erfüllt ihre Aufgaben im Bereich des öffentlichen Rechts. Bei Auslegungsfragen können aber trotzdem die Grundsätze herangezogen werden, die für Vereine und Genossenschaften des Zivilrechts gelten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.09.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Wassergenossenschaften erbringen ihre Leistungen zur Erreichung des Zwecks, zu dem sie geschaffen wurden, im Wirkungsbereich des öffentlichen Rechts. Dies schließt nicht aus, daß bei Auslegungsfragen auch den im zivilrechtlichen Assoziationsrecht, insbesondere im Genossenschaftsrecht, zum Ausdruck kommenden Rechtsgrundsätzen Bedeutung zukommen kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

WRG §73; WRG §74

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