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Wer entscheidet über meinen Streit ums Wasser: Behörde oder Gericht?

betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Landwirte, Gemeinden
Das hängt davon ab, worauf Sie sich stützen. Für die wasserrechtlichen Fragen ist die Wasserrechtsbehörde zuständig, für die übrigen Fragen das Gericht. Vor Gericht kommen Sie nur, wenn Sie Ihren Anspruch auf einen privatrechtlichen Titel stützen, etwa auf ein vereinbartes Recht, Wasser zu beziehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.01.2016 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Soweit nicht das Wasserrechtsgesetz anderes verfügt, sind für seine wasserrechtlichen Bestimmungen die Wasserrechtsbehörden, für seine anderen Bestimmungen die Gerichte bzw die nach den einschlägigen Bestimmungen berufenen Behörden zuständig. Für die gerichtliche Zuständigkeit kommt es darauf an, ob der Kläger seinen Anspruch auf einen Privatrechtstitel stützt oder nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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