Ist die Wasserversorgung der Gemeinde immer hoheitlich?
betrifft Gemeindebewohner, Gemeinden, Anschlussnehmer
Nein. Leistungen der Grundversorgung kann eine öffentliche Stelle sowohl privatwirtschaftlich als auch hoheitlich erbringen. Welcher Weg gewählt wurde, entscheidet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Daseinsvorsorge kann von einem Rechtsträger sowohl im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung als auch in Vollziehung der Gesetze erbracht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verwendungsanspruch der Gemeinde auf Zahlung der Kosten der Herstellung des Wasseranschlusses.OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021
- Hier: Wasserbezugsentgelte nach dem WLVG 2007 (Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl 2007/73); hier privatrechtlicher Natur.OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016
- Wasserversorgung zählt zur Daseinsvorsorge.OGH 1 Ob 47/91, 29.01.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 1 Ob 78/26s, 27.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 118/18m, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Ba; AHG §1 Bb
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Hoheitliches Handeln einer Gemeinde
Anderes · Entgelt für öffentliche Einrichtungen
Vertragsrecht · Kanalanschluss und Bescheid der Gemeinde
Anderes · Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
Vertragsrecht · Verträge mit der Gemeinde