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Gelten neben den Heizkostenregeln auch die allgemeinen Regeln?

betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Hausverwaltung
Die besonderen Regeln über die Aufteilung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten gehen anderen Regeln nur so weit vor, als sie dasselbe regeln. Daneben bleiben die allgemeinen Regeln des Zivilrechts anwendbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.04.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Durch § 4 HeizKG werden nur spezifische Bestimmungen betreffend die Aufteilung und Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten verdrängt, nicht jedoch sonstige Vorschriften, etwa des allgemeinen Zivilrechts, die auch für den Bereich der Heizkosten und Warmwasserkosten von Bedeutung sein können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

HeizKG §4; WEG 1975 §19 Abs1; WEG 1975 §19 Abs7

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