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Zahlt die Versicherung, wenn der Schaden schon passiert war?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten
Bei einer Rückwärtsversicherung ist der Versicherer frei, wenn der Schaden schon eingetreten war. Diese Regel gilt nach ihrem Wortlaut zwingend. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Versicherer bei Vertragsabschluss davon wusste.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Diese Bestimmung über die Leistungsfreiheit ist nach ihrem Wortlaut absolut zwingend. Es ist daher ohne Bedeutung, ob der Versicherer bei Abschluß des Versicherungsvertrages vom Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis hatte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

VersVG §2 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Deckung bei der Rückwärtsversicherung

Bei einer Rückwärtsversicherung sind auch Schäden gedeckt, die bis zum Abschluss des Vertrages eintreten, also bis zur Zustellung der Polizze. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Prämie nachträglich zahlen.

günstig für Versicherungsnehmer Versicherungsbeginn vor Ausstellung der Polizze

Steht in Ihrer Polizze als Versicherungsbeginn ein Tag, der vor dem Ausstellungsdatum liegt, ist im Zweifel eine sogenannte Rückwärtsversicherung gewollt. Der Schutz beginnt dann bereits zu diesem früheren Zeitpunkt.

Verwandte Fragen

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