Zahlt die Versicherung, wenn der Schaden schon passiert war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 2 Abs 2 Satz 2 VersVG ist stillschweigend abbedungen, wenn der Versicherungsfall nach der Übergabe des Antrags an den Vertreter des Versicherers eingetreten ist, der Versicherer davon durch Entgegennahme der Schadenanzeige noch vor der Annahme des Antrags Kenntnis erlangt und den Antrag dennoch angenommen hat.OGH 7 Ob 168/23s, 17.04.2024
- Die Bestimmung des § 2 Abs 2 Satz 2 VersVG ist grundsätzlich abdingbar (mit ausführlicher Darstellung von Lehre und Judikatur).OGH 7 Ob 5/89, 09.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 168/23s, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §2 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Rückwärtsversicherung sind auch Schäden gedeckt, die bis zum Abschluss des Vertrages eintreten, also bis zur Zustellung der Polizze. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Prämie nachträglich zahlen.
Steht in Ihrer Polizze als Versicherungsbeginn ein Tag, der vor dem Ausstellungsdatum liegt, ist im Zweifel eine sogenannte Rückwärtsversicherung gewollt. Der Schutz beginnt dann bereits zu diesem früheren Zeitpunkt.