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Muss die Versicherung beweisen, dass sie zu Unrecht zahlte?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte
Ja. Fordert der Versicherer eine bereits ausgezahlte Leistung zurück, weil er irrtümlich gezahlt habe, muss er beweisen, dass der Schadensfall gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst war. Klagen umgekehrt Sie auf die Leistung, tragen Sie die Beweislast.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 09.11.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei einem auf irrtümliche Zahlung gegründeten Rückforderungsanspruch hat der klagende Versicherer - im Gegensatz zur Klage des Versicherungsnehmers auf Erbringung der Versicherungsleistung - den Nachweis zu erbringen, dass das Schadensereignis nicht von der primären Risikoabgrenzung umfasst ist und daher kein Versicherungsschutz bestand.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Beweislast für den Versicherungsfall

Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung verlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Das ergibt sich aus der allgemeinen Beschreibung des versicherten Risikos.

günstig für Versicherer Nachweis des Versicherungsfalls

Wenn Sie eine Leistung aus Ihrer Versicherung fordern, müssen Sie beweisen, dass der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Dieser Nachweis ist die Grundlage Ihres Anspruchs.

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