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Sind Schäden bis zur Zustellung der Polizze gedeckt?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten
Bei einer Rückwärtsversicherung sind auch Schäden gedeckt, die bis zum Abschluss des Vertrages eintreten, also bis zur Zustellung der Polizze. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Prämie nachträglich zahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei einer Rückwärtsversicherung sind Versicherungsfälle, die bis zum Vertragsabschluß (Zustellung der Polizze) eintreten, unter der Voraussetzung jeder nachträglichen Zahlung der Erstprämie gedeckt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

VersVG §2; VersVG §38 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Leistungsfreiheit bei Rückwärtsversicherung

Bei einer Rückwärtsversicherung ist der Versicherer frei, wenn der Schaden schon eingetreten war. Diese Regel gilt nach ihrem Wortlaut zwingend. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Versicherer bei Vertragsabschluss davon wusste.

günstig für Versicherer Verlust der Klagebefugnis bei gedecktem Schaden

Soweit eine Versicherung oder ein Sozialversicherungsträger für Ihren Schaden aufkommen muss, erwirbt sie den Rückgriffsanspruch gegen den Schädiger. In genau diesem Ausmaß können Sie selbst nicht mehr gegen den Schädiger vorgehen. Was darüber hinausgeht, bleibt bei Ihnen.

Verwandte Fragen

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