Sind Schäden bis zur Zustellung der Polizze gedeckt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In der Entgegennahme des Geschuldeten kann noch nicht ein Verzicht auf eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit erblickt werden.OGH 7 Ob 31/88, 22.09.1988
- Sofortige Fälligkeit der Prämie bei Übersendung der Polizze (ungefähr dreitägige Frist). Für die sofortige Bezahlung der Prämie ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig.OGH 7 Ob 38/87, 24.09.1987
- Wenn der Versicherer einen früheren Versicherungsbeginn akzeptiert, gilt im Zweifel eine Rückwärtsversicherung als vereinbart, falls nicht die Vorverlegung des Versicherungsbeginns auch ohne Leistungspflicht des Versicherers für den Versicherungsnehmer von Vorteil ist.OGH 7 Ob 24/85, 04.07.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 7 Ob 168/23s, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §2; VersVG §38 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Rückwärtsversicherung ist der Versicherer frei, wenn der Schaden schon eingetreten war. Diese Regel gilt nach ihrem Wortlaut zwingend. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Versicherer bei Vertragsabschluss davon wusste.
Soweit eine Versicherung oder ein Sozialversicherungsträger für Ihren Schaden aufkommen muss, erwirbt sie den Rückgriffsanspruch gegen den Schädiger. In genau diesem Ausmaß können Sie selbst nicht mehr gegen den Schädiger vorgehen. Was darüber hinausgeht, bleibt bei Ihnen.