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Woran erkenne ich, ob eine Klausel von mir ein Verhalten verlangt?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer
Entscheidend ist der Inhalt der Klausel, nicht ihre Bezeichnung. Beschreibt sie ein bestimmtes Wagnis, für das der Versicherer allein Schutz gewähren will, liegt ein Ausschluss vor. Verlangt sie in erster Linie ein vorbeugendes Verhalten von Ihnen, von dem der Schutz abhängt, handelt es sich um eine Pflicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Zur grundsätzlichen Abgrenzung zwischen Risikoausschluss und Obliegenheitsverletzung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

VersVG §6 E

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