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Wann kommt es auf mein Verschulden gegenüber der Versicherung an?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Bei einer Risikobegrenzung ist ein bestimmter Gefahrenumstand von Anfang an nicht versichert, ohne dass es auf ein schuldhaftes Verhalten ankommt. Obliegenheiten verlangen dagegen ein bestimmtes Verhalten von Ihnen, und bestimmte Rechtsfolgen treten nur bei willkürlicher und schuldhafter Verletzung ein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (100 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Bei der Risikobegrenzung wird von Anfang an ein bestimmter Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme. Obliegenheiten hingegen fordern gewisse Verhaltensweisen des Versicherungsnehmers und bestimmte Rechtsfolgen nur für ihre willkürliche und schuldhafte Verletzung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 42 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 100.

Genannte Normen

ABE 2017 Art14.3.2.3; AHVB 2004 Art7.5.3.; ARB 2008 Art7.1.6; ARB 2014 Art3.3.; AUVB 2016 §10; AVB Art2.1.b; AWB 2009 Art2.4.; VersVG §6 Abs3; VersVG §15a; Luftfahrt Haftpflichtversicherung AHVB 2009 idF 2012 Art 7.5.1; Haushaltsversicherung Art 2.2.1. ABHE 2017; Rechtsschutzversicherung allg; Sturmschadenversicherung BB 6808 Art1.3.; Betriebshaftpflichtversicherung AHVB 2005 Art7.1.3; AKHB 2015 Art21.2.1; AKHB 2015 Art8.2; Sturmschadenversicherung AStB 2002 Art1; VersVG 1c

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