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Ist eine Klausel mit dem Wort Ausnahmesituation für mich verbindlich?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Versicherungsnehmer, Versicherer
Nein. Der Begriff Ausnahmesituation ist ohne nähere Bestimmung nicht durchschaubar und verstößt damit gegen das Gebot, Vertragsbedingungen klar und verständlich zu formulieren. Eine darauf gestützte Klausel, etwa ein Risikoausschluss in einer Rechtsschutzversicherung, bindet Sie nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Der - nicht näher definierte - Begriff „Ausnahmesituation“ ist intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Ersatzregelung für unwirksame Klauseln

Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

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