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Wann darf die Versicherung wegen meines Verhaltens nicht zahlen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherte, Versicherungen
In Versicherungsbedingungen gibt es zwei verschiedene Arten von Klauseln. Die eine verlangt von Ihnen ein bestimmtes Verhalten, die andere nimmt bestimmte Gefahren von vornherein vom Schutz aus. Welche Art vorliegt, hängt davon ab, was der Versicherer in erster Linie erreichen wollte; nur für Verhaltensregeln gelten die strengen gesetzlichen Schranken.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit, die einer Überprüfung nach den zwingenden Bestimmungen der §§ 6, 15 a VersVG standzuhalten hat und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhalten bedungen werden sollte oder ob der Versicherer von vorneherein gewisse Tatsachen von seiner Haftung ausschließen wollte, die unmittelbar geeignet sind, zum Versicherungsfall zu führen und die gegenüber der allgemeinen Risikoumschreibung ein qualitativ abweichendes Risiko darstellen (so schon 7 Ob 8/92).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

VersVG §6 E; VersVG §15a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Zweck der Pflichten nach dem Schadensfall

Die Pflichten, die Sie nach einem Schadensfall treffen, sollen die Versicherung vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Die Aussicht, sonst den Anspruch zu verlieren, soll Sie dazu bewegen, diese Verhaltensregeln ordnungsgemäß einzuhalten.

günstig für Versicherer Ausschluss einzelner Risiken im Versicherungsvertrag

Ein Versicherer darf einzelne Risiken vom Versicherungsschutz ausnehmen. Voraussetzung ist nur, dass das für Sie klar erkennbar geschieht. Sonst müsste jede Versicherung für alle denkbaren Schäden einstehen, und von einer freien Vertragsgestaltung bliebe nichts übrig.

Verwandte Fragen

Versicherung · Ausschluss oder verdeckte Verhaltenspflicht
Vertragsrecht · Risikobegrenzung und Obliegenheit
Vertragsrecht · Beweislast bei Obliegenheitsverletzung