Zum Inhalt springen

Was ist der Unterschied zwischen Ausschluss und Pflichtverletzung?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument, Unternehmer
Mit einem Risikoausschluss legt der Versicherer von vornherein fest, wofür er nicht einsteht. Auf solche Umstände können Sie durch Ihr späteres Verhalten keinen Einfluss nehmen. Eine Obliegenheit verlangt dagegen von Ihnen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen, an dessen Einhaltung der Versicherer ein berechtigtes Interesse hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (68 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Mit einem Risikoausschluss begrenzt der Versicherer von vornherein den Versicherungsschutz. Diese Umstände kann der Versicherungsnehmer nicht durch sein späteres Verhalten beeinflussen oder kontrollieren. Demgegenüber stellt die von der Einhaltung einer Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer abhängig gemachte Deckungspflicht des Versicherers dem Versicherungsnehmer gegenüber auf das Gebot gewissen Handlungen bzw Unterlassungen ab, an deren Einhaltung der Versicherer ein legitimes Interesse hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 26 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 68.

Genannte Normen

ABE 2017 Art14.3.2.3; ABWH/RV 06.2014 Art3.5; ABWH/RV 06.2014 Art3.7; ARB 2008 Art7.1.6; AUVB 2016 §10; AVB Art2.1.b; VersVG §6; Luftfahrt Haftpflichtversicherung AHVB 2009 idF 2012 Art 7.5.1; Betriebshaftpflichtversicherung AHVB 2005 Art7.1.3; Sturmschadenversicherung AStB 2002 Art1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Versicherung · Ausschluss oder verdeckte Verhaltenspflicht
Vertragsrecht · Risikobegrenzung und Obliegenheit
Versicherung · Grobe Fahrlässigkeit als Risikoausschluss
Versicherung · Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen
Versicherung · Verhaltenspflicht oder Ausschluss im Versicherungsvertrag