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Gilt meine Versicherung schon vor dem Erhalt der Polizze?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Ja. Der Vertrag ist auch ohne Aushändigung des Versicherungsscheins wirksam. Die Polizze ist nur eine Beweisurkunde, sofern sie nicht gemeinsam mit der Annahmeerklärung übergeben wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Zur Wirksamkeit des Vertrages ist auch die Aushändigung des Versicherungsscheines nicht erforderlich, der nur eine Beweisurkunde darstellt, wenn er nicht zugleich mit der Annahmeerklärung ausgehändigt wird (Bruck-Möller VersVG 8.Auflage, 157, Ehrenzweig 68, Prölß-Martin 19.Auflage, 52).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

VersVG §1; VersVG §3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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günstig für Versicherer Nachweis des Versicherungsfalls

Wenn Sie eine Leistung aus Ihrer Versicherung fordern, müssen Sie beweisen, dass der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Dieser Nachweis ist die Grundlage Ihres Anspruchs.

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