Gelten für die Mahnung der Versicherung besondere Regeln?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Die Einmahnung der Prämie unter Setzung einer Nachfrist zählt zu den Willenserklärungen des Versicherers. Für sie gelten daher die entsprechenden Regeln des Versicherungsvertragsrechts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Die Prämieneinmahnung unter Nachfristsetzung fällt unter die Willenserklärungen des § 10 VersVG.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 95/25h, 25.09.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §10; VersVG §39
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