Gilt die Mahnung der Versicherung, wenn ich sie nie erhielt?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu prüfen ist, ob Ihnen die Kenntnisnahme der Mahnung möglich war und ob Ihnen vorzuwerfen ist, dass Sie den Zugang gegen Treu und Glauben verhindert haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 31.08.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Es muss unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden, ob dem Versicherungsnehmer die Kenntnisnahme der Mahnung möglich war bzw ob ihm vorgeworfen werden kann, den Zugang wider Treu und Glauben verhindert zu haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 152/18y, 31.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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