Wirkt die Mahnung der Versicherung auch ohne Zugang bei mir?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist der Empfänger ortsabwesend, hat er grundsätzlich keine Möglichkeit, von der qualifizierten Mahnung Kenntnis zu erlangen.OGH 7 Ob 55/02t, 12.06.2002
- Ist ein Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Hinterlegung einer qualifizierten Mahnung bis unmittelbar nach dem Versicherungsunfall ortsabwesend, kann die betreffende Postsendung zumindest bis dahin nicht als an ihn zugegangen angesehen werden.OGH 7 Ob 34/95, 29.11.1995
- EmpfangstheorieOGH 7 Ob 7/89, 09.03.1989
- Hier: Mahnung nach § 1118 ABGB.OGH 1 Ob 552/84, 14.03.1984
- Hier: Mahnung zur Einhaltung des Genossenschaftsvertrages.OGH 6 Ob 681/81, 24.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 7 Ob 95/25h, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Versicherungsbedingungen sind das Kleingedruckte der Versicherung und müssen an sich in den Vertrag einbezogen werden. Weil aber jeder weiß, dass Versicherungen nur auf dieser Grundlage abschließen, gilt Ihr widerspruchsloser Abschluss als Zustimmung dazu. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsabschluss gegolten hat.
Wenn Sie eine Leistung aus Ihrer Versicherung fordern, müssen Sie beweisen, dass der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Dieser Nachweis ist die Grundlage Ihres Anspruchs.